Maßnahmen
Das Projekt RaABa leistet einen Beitrag zur Verlängerung des Lebenszyklus von Bauprodukten. Aus diesem Grund wurden Maßnahmen entwickelt, die den gesamten Lebenszyklus von Bauprodukten umfassen. Dieser Lebenszyklusgedanke wird durch die neue EU-Bauprodukten-Verordnung (EU-BPVO) gesetzlich verankert und ist seit dem 1. Juli 2013 rechtgültig. In der neuen Grundanforderung 7 der EU-BPVO ist festgeschrieben, dass Gebäude bzw. die darin enthaltenen Bauprodukte
- nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können
- Das Bauwerk dauerhaft sein muss
- aus umweltverträgliche Rohstoffen oder Sekundärrohstoffe produziert werden müssen.
Dieses gesetzliche Regulativ fördert und unterstützt die Zielsetzung im Projekt RaABa, um die Wiederverwendung im Bauwesen zu initiieren.