Abfall

Abfälle im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) sind bewegliche Sachen,

  • deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigt hat oder
  • deren Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall erforderlich ist, um die öffentlichen Interessen (§ 1 Abs. 3) nicht zu beeinträchtigen